Der Bausparvertrag zur Immobilienfinanzierung

Ein Bausparvertrag ist primär für die Finanzierung oder den Bau einer Immobilie konzipiert. Heute wird ein Bausparvertrag auch als Geldanlage angesehen.

Wie funktioniert der Bausparvertrag
Beim Abschluss des Vertrags werden die Bausparsumme sowie die Laufzeit festgelegt. Die Bausparsumme ist die Summe, die der Sparer zu einem definierten Zeitpunkt benötigt, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem Bauspardarlehen sowie dem angesparten Guthaben. Der Ablauf des Bausparvertrags erfolgt dann in drei Phasen. Die erste Phase ist die Ansparphase. Nach einem bestimmten Plan wird Geld angespart. Die Guthabenzinsen werden dem Guthaben zugerechnet. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem vereinbarten Zinssatz. Nach der Ansparphase folgt die Zuteilungsphase. Diese ist erreicht, wenn das Mindestsparguthaben, die Mindestvertragslaufzeit sowie die Bewertungszahl erreicht wurden. Wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, kann die Bausparsumme ausbezahlt werden. Nun beginnt die Darlehensphase. Das Darlehen muss mit den beim Vertragsabschluss festgelegten Darlehenszinsen zurückgezahlt werden. Wenn der Sparer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er sich das Guthaben inklusive Zinsen auszahlen lassen. Welcher Bausparvertrag im Einzelfall geeignet ist, zeigt beispielsweise diese Website.

Die staatliche Förderung
Ein Bausparvertrag wird staatlich gefördert. Es gibt zwei Formen der Förderung. Zum Einen die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen. Das ist eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % oder maximal 470 Euro pro Person und Jahr auf vermögenswirksam geleistete Beiträge, die der Arbeitgeber bezahlt. Daneben gibt es eine Wohnungsbauprämie. Diese liegt bei maximal 512 Euro pro Person für Alleinstehende und 1.024 Euro pro Jahr für Ehepaare. Diese Zahlung ist allerdings nur bis zu einem gewissen Einkommen möglich.

Die Vorteile
Die Darlehenszinsen beim Bausparen sind sehr niedrig. Sie werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und sind garantiert. Bausparen wird staatlich gefördert. Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, kann das Guthaben frei verwendet werden. Meist werden in diesem Fall von den Bausparkassen hohe Guthabenzinsen nachvergütet. Beim Bausparvertrag entscheidet der Sparer über die Höhe der Einzahlungen. Während der Darlehensphase sind Sondertilgungen möglich. Der Sparer kann jederzeit auf das Guthaben zugreifen.

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